Klärung der vertrags- und deliktsrechtlichen Verantwortlichkeit der beteiligten Parteien unter Einbeziehung eisenbahnrechtlicher Besonderheiten sowie der Grundsätze des Internationalen Privatrechts.
Kostenverteilung bei Eisenbahnkreuzungen (Bahnübergängen). Möglichkeit der zwischenzeitlichen Beseitigung nach einer Stilllegung, aber vor einer Freistellung.
Abgrenzung der verschiedenen Verantwortungsbereiche der Eisenbahnaufsichtsbehörde und der anderen Beteiligten (Fahrzeughersteller und Eisenbahnen) im Kontext der Fahrzeugzulassung und der Aufsicht sowie deren Verhältnis zueinander; Berücksichtigung der verschiedenen „Normebenen“ von europäischem Recht, nationalem Eisenbahn-, Verwaltungs-, Straf- und Zivilrecht; ein besonderes Gewicht liegt auf dem Praxisbezug.
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