Klausurenwerkstatt
Seit dem Wintersemester 2022/23 bietet das Institut für Rechtsdidaktik aus Studienzuschüssen finanzierte für das dritte und fünfte Semester (bzw. in den Sommersemestern für das vierte und das sechste Semester) eine Klausurenwerkstatt im Öffentlichen Recht, im Straf- und im Zivilrecht an. Schon in diesen frühen Semestern werden die Bausteine für ein späteres erfolgreiches Examen gelegt. Aus Kapazitätgründen kann die Klausurenwerkstatt nur in einem der drei Rechtsgebiete besucht werden.
Der Fokus der Veranstaltung liegt auf der Vermittlung von Methodik (dem juristischen Handwerkszeug), die wir vertieft mit Ihnen einüben. Beim Lösen juristischer Klausuren kommt es nämlich nicht darauf an, dass man Problem A kennt oder Meinung B herunterbeten kann, sondern darauf, dass man sich differenziert mit den Problemen des Sachverhalts auseinandersetzt und diese stringent und argumentativ löst.
Auch Tipps zum besseren Lernen werden in der Veranstaltung gegeben.
Die Klausurenwerkstatt besteht in allen drei Rechtsgebieten zunächst aus drei Einheiten, in denen sowohl abstrakt als auch anhand vieler praktischer Übungen Schritt für Schritt gemeinsam erarbeitet wird, wie man vom Lesen des Sachverhalts bis zur Reinschrift vorgehen sollte, und was die wichtigen Faktoren für eine erfolgreiche Klausurbearbeitung sind. Dabei soll gerade auch der methodisch sichere Umgang mit unbekannten (Teil-)Rechtsgebieten bzw. Normen geübt werden.
In einem vierten Termin kann das gemeinsam Erarbeitete im Rahmen einer eigenständigen Klausurlösung direkt angewandt werden. Eine Besprechung der gestellten und korrigierten Klausur folgt zum Ende der Vorlesungszeit.
Den Abschluss der Klausurenwerkstatt bildet die individuelle Klausuranalyse („Einzelcoaching“). In dieser wird die eigene Klausurbearbeitung in einem persönlichen Gespräch mit dem Ziel analysiert, individuelle Fehler zu erkennen und für die Zukunft zu vermeiden. Neben der Klausuranalyse werden individuelle Lerntipps gegeben und es wird auf Möglichkeiten zur Verbesserung der Klausurleistung hingewiesen.
Voraussetzung für die individuelle Klausuranalyse („Einzelcoaching“) ist, dass Sie an allen Terminen teilnehmen und aktiv mitarbeiten. Pro Semester und Rechtsgebiet werden zwei Durchgänge angeboten.
Die Anmeldung erfolgt über StudIP. Eine Teilnahme ist maximal in einer der Veranstaltungen möglich. Die Plätze werden (unter Berücksichtigung der von Ihnen angegebenen Priorisierung) per Zufallsgenerator vergeben. Ein Nachrücken über die eingerichtete Warteliste ist möglich.
Klausurenwerkstatt im Öffentlichen Recht
Im Wintersemester 2024/2025 wird die Klausurenwerkstatt im Öffentlichen Recht von den Wiss. Mitarbeiterin Lilly Mögn und dem Wiss. Mitarbeiter Steffen Timmann (beide von Prof. Kramer) geleitet. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 begrenzt. Die Anmeldung und den genauen Ablaufplan finden sie in StudIP unter der Veranstaltungsnummer 24591.
Klausurenwerkstatt im Strafrecht
Im Wintersemester 2024/2025 wird die Klausurenwerkstatt im Strafrecht vom Wiss. Mitarbeiter Yannick Schneider geleitet. Die Teilnehmerzahl ist auf 15 begrenzt. Die Anmeldung und den genauen Ablaufplan finden sie in StudIP unter der Veranstaltungsnummer 24586.
Klausurenwerkstatt im Zivilrecht
Im Wintersemester 2024/2025 wird die Klausurenwerkstatt im Zivilrecht von den Wiss. Mitarbeitern Robert Klarer und Florian Brüderlin (beide von Prof. Kuhn) geleitet. Die Teilnehmerzahl ist auf 18 begrenzt. Die Anmeldung und den genauen Ablaufplan finden sie in StudIP unter der Veranstaltungsnummer 24592.