Schriftliches Probeexamen
Das schriftliche Probeexamen wird vom Institut für Rechtsdidaktik im Frühjahr und Herbst jeweils in der Woche vor dem Beginn des neuen Abschnittes im Examenskurs angeboten und soll den Studierenden ermöglichen, das erlernte Wissen wie auch die eigene Falllösungstechnik unter echten Prüfungsbedingungen zu testen und die Prüfungssituation des schriftlichen Teils der Ersten Juristischen Staatsprüfung zu erproben.
Innerhalb von etwa einer Woche werden drei Klausuren im Zivilrecht, eine Klausur im Strafrecht und zwei Klausuren im Öffentlichen Recht zur Verfügung gestellt, die auf eine fünfstündige Bearbeitungszeit ausgelegt ist und bei denen es sich größtenteils um Originalklausuren der Ersten Juristischen Staatsprüfung handelt. Die Sachverhalte werden am jeweiligen Morgen der Klausur sowohl auf Stud.IP. hochgeladen als auch in den Prüfungsräumen ausgegeben. Die Bearbeitung kann somit dort oder zu Hause erfolgen. Die Abgabe muss im Gegensatz zum Klausurenkurs allerdings noch am selben Tag erfolgen. Um eine möglichst echte Prüfungssituation zu trainieren, wird empfohlen, sich an die vorgegebene Bearbeitungszeit zu halten und auf alle Hilfsmittel, abgesehen von den jeweiligen Gesetzen, zu verzichten. Es wird ebenfalls dringend empfohlen, das Probeexamen an der Universität und nicht zu Hause zu schreiben.
Die Klausuren werden sorgfältig korrigiert und ca. fünf bis sechs Wochen nach dem Schreibtermin entweder im Examenskurs oder einem separaten Termin besprochen.
Die Teilnahme am Probeexamen steht allen Studierenden offen. Um die Zahl der erforderlichen Korrektoren abschätzen zu können, werden die Studierenden allerdings gebeten, sich für die entsprechende Veranstaltung in Stud.IP anzumelden.
Probeexamen im Frühjahr 2025
Das Probeexamen im Frühjahr 2025 findet von 05.03.2025 bis 12.03.2025 statt. Weitere Informationen finden Sie unter StudIP-Nr. 20840.