Eisenbahnrecht
Die Tätigkeit Prof. Kramers beschränkt sich nicht auf den Lehrbetrieb. Mit seiner Promotion über das Recht der Eisenbahninfrastruktur hat Prof. Kramer die Basis für seine umfangreiche Kompetenz im Eisenbahnrecht gelegt, die von den im Eisenbahnwesen maßgeblichen Akteuren, namentlich den Eisenbahnaufsichtsbehörden, den zuständigen inländischen und ausländischen Verkehrsministerien, großen und mittelständischen Eisenbahnverkehrs- und Eisenbahninfrastrukturunternehmen, geschätzt sowie genutzt wird und durch zahlreiche Veröffentlichungen in einschlägigen Fachzeitschriften und Vorträgen im Rahmen von namhaften Tagungen im In- und Ausland belegt ist.
Die Tätigkeit umfasst zum einen die klassischen Themen des Eisenbahnrechts. Dazu gehören insbesondere das Sicherheitsrecht mit seinen aufsichtsrechtlichen Bezügen, das Planfeststellungsrecht im weiteren Sinne, das Regulierungsrecht sowie das Eisenbahnkreuzungsrecht.
Darüber hinaus gehören aber auch eisenbahnrechtliche „Randthemen“ wie das Personenbeförderungs- und das Vergaberecht zu Prof. Kramers Expertise. Das Tätigkeitsfeld umfasst die Erstellung von Gutachten, die Beratung von Interessenverbänden im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens, die Vertretung vor Gericht, außergerichtliche Beratungstätigkeiten im Vorfeld eines Verwaltungsverfahrens, eines Vertragsabschlusses oder bei dem Aufstellen oder Überarbeiten von Nutzungsbedingungen sowie das Abhalten von Seminaren und Workshops vor Ort. Regelmäßig finden auch eisenbahnrechtliche Tagungen statt.
Auf den folgenden Seiten finden Sie nähere Informationen zu einigen der erstellten Gutachten und können in der Eisenbahnrechts-Datenbank recherchieren. In unregelmäßigen Abständen werden Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Studentische Hilfskräfte für das Eisenbahnrecht gesucht und entsprechende Stellenanzeigen veröffentlicht. Zudem wird auf externe Stellenangebote im Bereich des Eisenbahnrechts hingewiesen.