Abgrenzung der verschiedenen Verantwortungsbereiche der Eisenbahnaufsichtsbehörde und der anderen Beteiligten (Fahrzeughersteller und Eisenbahnen) im Kontext der Fahrzeugzulassung und der Aufsicht sowie deren Verhältnis zueinander; Berücksichtigung der verschiedenen „Normebenen“ von europäischem Recht, nationalem Eisenbahn-, Verwaltungs-, Straf- und Zivilrecht; ein besonderes Gewicht liegt auf dem Praxisbezug.
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