Im Rahmen eines juristischen Gutachtens war von Prof. Dr. Urs Kramer zu klären, ob zwischen privaten Eisenbahnunternehmen und staatlichen Eisenbahnbehörden eine Verantwortungsverteilung bei der Fahrzeugzulassung und der Aufsicht zu verzeichnen ist. Anschließend war in einem zweiten Schritt auf die konkrete Ausgestaltung dieser möglichen Verantwortungsverteilung näher einzugehen.
Die Klärung der Verantwortungsverteilung erfolgte dabei mit Hilfe der Auslegung der einschlägigen eisenbahnrechtlichen Vorschriften anhand allgemeiner Auslegungskriterien und zwar des Wortlautes, der Historie der relevanten Normen, ihrer Systematik innerhalb eisenbahnrechtlicher und bezüglich anderer Gesetze und ihres Sinnes und Zweckes (Grundrechte als Abwehrrechte der Bürger, Abwehr- und Schutzpflichten des Staates und Haftungsansatz bei fehlerhaften Genehmigungen und mangelhafter Aufsicht).
Projektleitung an der Universität Passau | Prof. Dr. Urs Kramer (Lehrprofessur für Öffentliches Recht) |
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Laufzeit | 01.02.2013 - 31.01.2014 |
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