Strafrecht bei Prof. Dr. Holm Putzke, LL.M.
Der Kursteil „Strafrecht“ ist für ein Halbjahr konzipiert. Nach einem einleitenden Termin mit allgemeinen Hinweisen zu typischen Fehlern und zur optimalen Klausurlösung wird der gesamte examensrelevante Stoff des Straf- und Strafprozessrechts behandelt. Zur optimalen Vorbereitung empfiehlt sich ein Einstieg zu Beginn des Examenskurses Strafrecht.
Den größten Teil nimmt das Strafrecht ein. Diese Termine sind jeweils aufgeteilt in einen Wiederholungs- und einen Fallbesprechungsteil. Abstrakt werden im Überblick die Grundstrukturen und wesentlichen Probleme dargestellt. Im Falllösungsteil werden Originalexamensklausuren besprochen. Es werden wechselseitige Querbezüge zwischen dem Allgemeinen und Besonderen Teil aufgezeigt und die wichtigsten Problemkonstellationen wiederholt. Zunächst liegt dabei der Schwerpunkt auf dem Allgemeinen Teil sowie den Kapital-, Körperverletzungs- und Eigentumsdelikten. Anschließend werden, neben permanenter Integration und Wiederholung des Allgemeinen Teils, die Vermögens-, Verkehrs-, Brandstiftungs-, Aussage- und Anschlussdelikte behandelt. Dabei wird besonders Wert gelegt auf effizientes Herangehen, die richtige Schwerpunksetzung mit optimaler Verteilung des Behauptungs- und Begründungsstils sowie auf gesetzesnahes und methodisches Arbeiten. Ziel des Kurses ist es, einen Überblick zu verschaffen, was im Examen erwartet wird, und jeden in der Lage zu versetzen, das Gelernte in Examensklausuren im richtigen Maß abzubilden und anzuwenden.
Zur Vorbereitung auf die strafprozessuale Zusatzfrage wird das Strafprozessrecht in drei separaten Terminen behandelt.