Öffentliches Recht bei Prof. Dr. Urs Kramer
Der Frühjahrskurs findet in der Regel donnerstags sowie freitags (jeweils 8.30 – 12.45 Uhr) in der Innstegaula, Raum 008, statt. Der Herbstkurs findet in der Regel donnerstags von 8.30 – 12.45 Uhr am gleichen Ort statt.
Der Examenskurs im Öffentlichen Recht erstreckt sich über zwei Semester. Während im Winterteil des Kurses vor allem das bundesdeutsche Staatsorganisationsrecht und die Grundrechte des Grundgesetzes ebenso wie das Bayerische Verfassungsrecht behandelt werden, liegt im Sommerteil des Kurses der Schwerpunkt auf dem Allgemeinen und Besonderen Verwaltungsrecht (Polizeirecht, Baurecht und Kommunalrecht). Darüber hinaus werden in jedem Kurshalbjahr Fälle zum Unionsrecht wie auch zum Staatshaftungsrecht behandelt. Im Rahmen des Kurses werden zudem ganzjährig wechselseitige Querbezüge aufgezeigt und grundsätzliche Punkte wiederholt (so genanntes „Lernen in Schleifen“).
Der Kurs basiert auf dem Gedanken der selbstständigen Vorbereitung der Fälle mit anschließender Besprechung in einer Kurssitzung und selbständiger Nachbereitung der Fallbesprechung anhand von ausführlichen Lösungen mit Wiederholungsfragen. Die Sachverhalte werden vor den Kurssitzungen auf Stud.IP hochgeladen, damit eine rechtzeitige Vorbereitung möglich ist. Im Examenskurs findet dann die Fallbesprechung statt, bei der neben einer gemeinsamen Erarbeitung einer Lösungsskizze gerade auch eine zielführende Sachverhaltsanalyse und das Argumentationsvermögen geschult werden. Im Nachgang zur Sitzung wird eine ausführliche Lösung mit Vertiefungshinweisen und Wiederholungsfragen zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Stoff vergangener Sitzungen mit digitalen „ClassEx“-Fragen zu wiederholen und somit im Langzeitgedächtnis zu speichern.